OFFENLEGUNG GEMÄSS ARTIKEL 3, 4 UND 6
DER OFFENLEGUNGSVERORDNUNG 2019/2088 DER EU
(SUSTAINABLE FINANCE DISCLOSURE REGULATION, SFDR)
Stand 08/2022
ALLGEMEIN
Die vorliegende Offenlegung gilt für die Consus Invest GmbH in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer (Verwalter alternativer Investmentfonds (alternative investment fund manager, AIFM) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“ oder „SFDR“).
OFFENLEGUNG ZUM UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN (Art. 3 SFDR)
Die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie bildet Teil des EUAktionsplans mit dem Ziel eines nachhaltigen Finanz-
wesens, mit welchem unter anderem die Vorgaben und Zielwerte des Pariser Klimaabkommens erreicht werden sollen. Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer sicheren, klimaneutralen, klimaresilienten, ressourcen-effizienteren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft sind von zentraler Bedeutung für die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU.
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Consus Invest GmbH beinhaltet die Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der ESG Thematik ergeben. Dies beinhaltet unter anderem die Aufklärung bezüglich des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der erbrachten
Dienstleistungen im Rahmen der Fondsverwaltung von Alternativen Investmentfonds durch die Consus Invest GmbH.
Was ist Nachhaltigkeit?
Nachhaltigkeitsrisiken werden in Art. 2 Zi. 22 SFDR wie folgt definiert: «Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte».
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Umwelt (Environment)
- Soziales (Social)
- Unternehmensführung (Corporate Governance)
Sie können makroökonomischer Natur sein oder direkt mit den Aktivitäten eines Unternehmens zusammenhängen. Zu den makroökonomischen Nachhaltigkeitsfaktoren gehören physische Klimarisiken wie die globale Erwärmung und die daraus resultierenden extremen Wetterereignisse wie Stürme oder Überschwemmungen. Sie umfassen auch die sogenannten Übergangsrisiken, die mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verbunden sind. Zum Beispiel können politische Maßnahmen wie eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe die Hersteller alternativer Antriebssysteme begünstigen.
Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich auf die Aktivitäten eines Unternehmens beziehen, können z. B. eine umweltfreundliche Produktion, die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte oder Maßnahmen zur Korruptionsprävention sein.
Unser Verständnis von Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) umfasst solche Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Consus Invest GmbH selbst oder der von ihr verwalteten Alternativen Investmentfonds haben könnte.
Bei der Auswahl und Überwachung der Beteiligungsentscheidungen berücksichtigt die Consus Invest GmbH neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Merkmale in Abhängigkeit der jeweiligen Anlagestrategie. Um die identifizierten ESG-Risiken zu bewerten und bei der Beteiligungs-entscheidung zu berücksichtigen, werden ESG-Daten – soweit verfügbar von externen Partnern – in Kombination mit unseren eigenen Recherchen, verwendet.
Verantwortungsvolle Investitionen
Die Consus Invest GmbH hält nachhaltiges Investieren für ein wichtiges Prinzip. Wir glauben, dass die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Beteiligungsprozess langfristig zu einem besseren Risiko-Rendite-Profil führen kann, da auf diese Weise den Investoren eine langfristige und effiziente Strategie gewährleistet wird.
Verantwortungsvolle Beteiligungen
Der größte Hebel für Nachhaltigkeit liegt in den Kapitalbeteiligungen. Im Rahmen einer nachhaltigen Fondsverwaltung möchte das Fondsmanage-ment ihre Unternehmensbeteiligungen gezielt in Richtung Nachhaltigkeit lenken. Im Rahmen der Anlagestrategie wird festgelegt, in welchem Umfang ESG-Risiken berücksichtig werden und wie wir Umwelt-, Sozial-und Governance-Kriterien (ESG) bei unseren Investitionen anwenden.
OFFENLEGUNG NACHTEILIGER NACHHALTIGKEITSAUSWIRKUNGEN AUF EBENE DES UNTERNEHENS (Art. 4 SFDR)
Der Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) sieht vor, dass Finanzmarktteilnehmer transparent über nachteilige Nachhaltigkeits-auswirkungen auf Unternehmensebene informieren.
Die Consus Invest GmbH fühlt sich in seiner Geschäftstätigkeit generellen ökologischen, sozialen sowie klimafreundlichen Werten verbunden und bezieht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (als Finanzmarktteilnehmer bei der Fondsverwaltung) in Anbetracht der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten im strengen Sinne der Disclosure-Verordnung nicht ein. Grundsätzlich sind im Unternehmensbeteiligungsprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit des gestionierten Fonds im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel der Fondsverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Beteiligungsportfolio, in welchem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.
Die Consus Invest GmbH hat sich dafür entschieden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Zuge des Investitionsprozesses zu erheben und entsprechende Prozesse einzuführen.
OFFENLEGUNG BEI DER BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN (Art. 6 SFDR)
Der Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) sieht vor, dass Finanzmarktteilnehmer in vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zur Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitions-
entscheidungen einbezogen werden und wie sich im Rahmen der Bewertung der Ergebnisse die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes (AIF) auswirkt.
Die Consus Invest GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisikoüberlegungen in den Unternehmensbeteiligungsprozess ein. Diese Risiken werden im Zuge von Befragungen beginnend mit der Vorentscheidung erhoben, aufbereitet und im Zuge der finalen Beteiligungsentscheidung berücksichtigt. Die Ergebnisse solcher Risikobewertungen in Bezug auf die Umwelt-, Sozial- oder Governance-Aspekte sind zukunftsgerichtet und daher nicht verbindlich. Ebenso ergeben sich bei jeder Anlageentscheidung Nachhaltigkeitsrisiken mit unterschiedlicher Ausprägung. Diese werden durch die Höhe der Investition, der Dynamik in der Unternehmens-entwicklung und der organisatorischen Ressourcen des jeweiligen Beteiligungsunternehmens beeinflusst.
Identifizierte und bewertete Nachhaltigkeitsrisiken werden gemäß den Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 – Anhang mit entsprechenden Maßnahmen zur Verringerung des Risikos gesteuert und die Umsetzung beim Zielunternehmen überwacht.